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BVerwG, 27.06.1995 - 4 B 99.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache der Entgelterhebung durch die Gemeinde für die Benutzung einer zu Unrecht als Eigentümerweg gewidmeten Straße
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.01.1995 - 8 B 94.2676
- BVerwG, 27.06.1995 - 4 B 99.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1995 - 4 B 99.95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht, daß der Weg zu den Gerichten schrankenlos offensteht; er gewährleistet den Rechtsweg grundsätzlich nur im Rahmen der jeweils geltenden, der Verwirklichung der Rechtssicherheit dienenden Prozeßordnungen; insbesondere kann die Anrufung der Gerichte von der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 10, 264, 267 f [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; stRspr).